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pax christi fordert umfassende Reform des Waffengesetzes

10. Jun 2009

„Die jetzt anstehende Reform des Waffengesetzes in Deutschland muss das Ziel haben, die Reduzierung der Anzahl der in Deutschland in Privatbesitz befindlichen Waffen zu bewirken“, fordert Christine Hoffmann, pax christi Generalsekretärin, anlässlich der bevorstehenden Beratungen des Deutschen Bundestages. „Maßstab für die Reduktion muss dabei das W…

"Die Probleme, die aus der Verbreitung von Kleinwaffen resultieren, sind bekannt. Nun liegt es an Parlament und Regierung zu handeln, um die von Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen einzulösen und die Bürger vor den Gefahren der Verbreitung von Schusswaffen zu schützen.“

Folgende Änderungen des Waffengesetzes hält die Generalsekretärin von pax christi für unabdingbar: Sogenannte (groß-kalibrige) Sportpistolen, die durch Kaliber, Magazinkapazität und mögliche Schussfolge ein hohes Wirkpotential sowie durch ihre leichte Transportfähigkeit ein hohes Missbrauchspotential aufweisen, sind grundsätzlich zu verbieten. Dies soll durch die Einordnung dieser Waffen als Kriegswaffen geschehen. Auch der Amoklauf von Winnenden zeigt, dass von diesen Waffen die größte Gefahr ausgeht.

Eine Beeinträchtigung des Schießsports in den olympischen Disziplinen resultiert aus dieser Beschränkung nicht. Eine Beeinträchtigung des jagdlichen Schießens ist ebenfalls nicht zu befürchten, da für diese Zwecke auf Einzellader und Repetier-gewehre zurückgegriffen werden kann.

Im Waffengesetz müssen Regelungen geschaffen werden, durch die die Prüfung des Bedürfnisses zum Erwerb von Kleinwaffen restriktiv gehandhabt werden kann, um auf diesem Weg zu verhindern, dass die Anzahl der in Privatbesitz befindlichen Kleinwaffen weiter steigt. Der vom Bundeskriminalamt erstellten „Polizeilichen Kriminalstatistik“ ist zu entnehmen, dass bei Straftaten vor allem „erlaubnisfreie Schusswaffen“ wie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen verwendet werden. – Im Jahr 2007 betraf dies rund 74% aller erfassten Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden. – Aus dieser Situation muss die Konsequenz gezogen werden, dass das mit der Reform des Waffenrechts 2003 aufgehobene Verbot von Anscheinswaffen umgehend rückgängig gemacht werden muss. Um die Diversion legaler Schusswaffen in die Illegalität zu erschweren, ist die Registrierung und Markierung aller legalen Kleinwaffen umgehend zu verbessern. Die von Seiten der Bundesregierung eingegangenen Verpflichtungen gegenüber der EU zur Einrichtung eines Waffenregisters, sind deshalb vorzeitig umzusetzen.

Noch in dieser Legislaturperiode, höchstwahrscheinlich in der kommenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, wird final über eine Reform des Waffengesetzes beraten. Eine umfassende Reform der deutschen Waffen-Gesetzgebung ist u. a. erforderlich, weil es in Deutschland so viele Kleinwaffen gibt wie in kaum einem anderen Land. Das Plenum des OSZE-Forums für Sicherheitskooperation hat bereits am 24.11.2000 festgestellt, dass die Verbreitung solcher Waffen „eine Bedrohung und Herausforderung für den Frieden darstellt und die Bemühungen um unteilbare und umfassende Sicherheit unterläuft.“